Unerlaubte Telefonwerbung ist auch gegenüber Unternehmen rechtswidrig: Ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung verstößt jeder Werbeanruf gegen § 7 Abs. 2 UWG. Wir dokumentieren die Anrufe, ermitteln den Verursacher und lassen ihn über spezialisierte Partneranwälte zur Unterlassung auffordern – inklusive Geltendmachung von Aufwendungs- bzw. Schadensersatz, soweit im Einzelfall begründet.
In Kooperation mit spezialisierten Partneranwälten. Keine Erfolgs- oder Ergebniszusage.
Werbeanrufe bei Unternehmen sind ohne vorherige ausdrückliche oder zumindest mutmaßliche Einwilligung unzulässig – und angreifbar.
Zentrale, Empfang und Durchwahlen werden von Anbietern für Energie, Versicherungen, Werbung oder IT-Dienstleistungen dauerhaft belegt.
Jeder unerwünschte Anruf unterbricht Mitarbeitende und kostet messbar Zeit – ein Aufwand, den Sie nicht tragen müssen.
Ohne rechtliche Reaktion landet Ihre Firmennummer in immer neuen Kaltakquise-Listen. Erst eine Unterlassungsaufforderung ändert das.
Sie melden den Anruf – die juristische Arbeit übernehmen unsere Partneranwälte.
Sie erfassen Rufnummer des Anrufers, Zeitpunkt, angerufenen Firmenanschluss und – falls relevant – den Branchenbezug. Genau dieser Bezug entscheidet, ob sich der Anrufer überhaupt auf eine mutmaßliche Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG berufen könnte.
Unsere Systeme verfolgen die Rufnummer über Netzbetreiber, Reseller und Dienstleister zurück, bis der tatsächlich verantwortliche Werbetreibende feststeht.
Die Partnerkanzlei fordert den Verursacher nach § 7 Abs. 2 UWG i. V. m. §§ 8, 9 UWG zur Unterlassung auf und macht Aufwendungs- bzw. Schadensersatz geltend, soweit dies im Einzelfall begründet ist. Bei Wiederholung greift die abgegebene Unterlassungserklärung.
Schutzpaket für Unternehmen: Wir lassen unerlaubte Kaltakquise-Anrufe auf Ihren Firmenanschlüssen über spezialisierte Partneranwälte konsequent unterbinden – Unterlassungsaufforderung inklusive.
Zzgl. gesetzlicher USt. Preis gilt je Unternehmen, nicht je Anschluss.
Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, prüft die Partnerkanzlei im Einzelfall.
Rechtliche Grundlagen und Ablauf im Überblick.